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Was ist zu tun bei Todesfall?

Das Licht des Ostermorgens
erleuchte das Dunkel der Trauer



Bei einem Todesfall in Hergiswil

Kontakt aufnehmen mit:
  • Hausarzt oder Notfallarzt
    Ausstellen der Todesbescheinigung
     
  • Pfarramt
    Festlegung des Bestattungstages (und ev. des Sterbegebetes und des Nachgedächtnisses) und Gespräch über die Gestaltung des Trauergottesdienstes.
     
    Pfarrei Sekretariat: 041 632 42 22
    Pfarrer: 041 632 42 25
     
  • Bestattungsinstitut
    Einsargung und Überführung in die Friedhofhalle, ins Krematorium oder in einen vorläufigen Aufbahrungsort.

    für Nidwalden: 
    Josef Flury 041 610 56 39 / 077 641 96 06 

    oder ein auswärtiges Institut
  • Zivilstandsamt Hergiswil
    (Gemeindeverwaltung)

    Abgeben der ärztlichen Todesbescheinigung
    Familienbüchlein (sofern vorhanden) oder andere Personalausweise vorlegen.
     
    Gemeindeverwaltung: 041 632 65 51 oder 041 632 65 65
     
  • Friedhofverwaltung Hergiswil (Gemeindeverwaltung)
    Festlegung der Art des Grabes

    Friedhofverwaltung: 041 632 65 51 oder
    041 632 65 65




Bei einem Todesfall auswärts

Kontakt aufnehmen mit:

  • Polizei
    nur bei einem Unfalltod oder Suizid
    Feststellen der Todesursache
     
  • Hausarzt oder Notfallarzt
    ausser in Spitälern oder Heimen
    Ausstellen der Todesbescheinigung
     
  • Pfarramt
    Festlegung des Bestattungstages (und ev. des Sterbegebetes und des Nachgedächtnisses) und Gespräch über die Gestaltung des Trauergottesdienstes
     
    Pfarrei Sekretariat: 041 632 42 22
    Pfarrer: 041 632 42 25
     
  • Bestattungsinstitut
    Einsargung und Überführung in die Friedhofhalle, ins Krematorium oder in einen vorläufigen Aufbahrungsort; im Spital auf Anweisung der Spitalleitung

    für Nidwalden: 
    Josef Flury 041 610 56 39 / 077 641 96 06 

    oder ein auswärtiges Institut
     
  • Zivilstandsamt des Todesortes
    Abgeben der ärztlichen Todesbescheinigung
    Familienbüchlein (sofern vorhanden) oder andere Personalausweise vorlegen
     
  • Friedhofverwaltung Hergiswil (Gemeindeverwaltung)
    Festlegung der Art des Grabes

    Friedhofverwaltung: 041 632 65 51 oder
    041 632 65 65




Mögliche Arten der Bestattung für Katholiken

Grundsätzliches:
Beerdigungen finden an Mittwochen und Samstagen statt. Zur Einsegnung des Sarges oder der Urne besammeln wir uns um 09.00 Uhr in der Friedhofhalle. Anschliessend folgt in der Kirche der Trauergottesdienst und danach gehen wir zur Einsegnung des Grabes auf den Friedhof.

  • Urnenbestattung mit Verabschiedung in der Friedhofhalle mit anschliessendem Beerdigungsgottesdienst in der Pfarrkirche. Nach dem Gottesdienst Einsegnung des Urnengrabes auf dem Friedhof.
     
  • Erdbestattung mit Verabschiedung in der Friedhofhalle, anschliessenBeerdigungsgottesdienst in der Pfarrkirche. Nach dem Gottesdienst Einsegnung des Grabes auf dem Friedhof.
       
  • Verabschiedung am Sarg in der Friedhofhalle, anschliessend Beerdigungsgottesdienst in der Pfarrkirche. Urnenbeisetzung einige Tage später im Kreis der Angehörigen. 




Weitere Vorkehrungen je nach Situation

  • Mitteilung an Angehörige und Verwandte
     
  • Ev. Mitteilung an Arbeitgeber
     
  • Ev. Todesanzeige in Tageszeitung und/oder im Amtsblatt
     
    Publicitas Stans: 041 619 17 17 
    Fax: 041 619 17 19
     
  •  Ev. Leidzirkular drucken lassen
     
  • Blumenschmuck für Sarg oder Urne besorgen
  • Treffpunkt für Imbiss nach dem Beerdigungsgottesdienst organisieren (ev. Mitteilung an Pfarramt für Verkündigung im Gottesdienst).